Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Werkstattbereichs der Statok GmbH durch Betreiber von Werkstätten
(Stand: 24.03.2020)
- Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „WB-AGB“) der Statok GmbH, Große Elbstraße 145e, 22767 Hamburg (nachfolgend auch „Statok“) gelten für die Nutzung der Internetplattform werkstars (nachfolgend auch „werkstars“) durch ein Kfz-Werkstattunternehmen (nachfolgend auch „Werkstatt“, Statok und Werkstatt gemeinsam nachfolgend auch „Parteien“).
- Die WB-AGB gelten ausschließlich. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Werkstatt finden keine Anwendung.
- Änderungen der WB-AGB
- Statok ist berechtigt, die WB-AGB zu ändern, sofern die Änderungen für die Werkstatt unter Berücksichtigung der Interessen von Statok zumutbar sind. Für die Werkstatt zumutbare Änderungen der WB-AGB liegen insbesondere vor, wenn diese ohne wirtschaftliche Nachteile für die Werkstatt sind.
- Statok wird der Werkstatt Änderungen der WB-AGB mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail mitteilen. Sofern die Werkstatt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der E-Mail den Änderungen der WB-AGB widerspricht, gelten die Änderungen der WB-AGB als akzeptiert.
- Leistungsgegenstand/Bevollmächtigung
- Statok bietet der Werkstatt mit werkstars entgeltlich die Möglichkeit, Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen (nachfolgend auch „Kfz-Leistungen“) gegenüber Endkunden zu bewerben und anzubieten. Verträge über Kfz-Leistungen kommen hierbei ausschließlich zwischen der Werkstatt und dem jeweiligen Endkunden zustande.
- Um den Endkunden die Möglichkeit zu geben Online-Termine zu buchen, sowie Kfz-Leistungen Online zu bezahlen, bevollmächtigt und ermächtigt die Werkstatt Statok ausdrücklich
- Buchungen für KFZ-Leistungen der Kunden anzunehmen, und damit für die Werkstatt Verträge mit Endkunden über Kfz-Leistungen abzuschließen
- den Endkunden bei Vertragsabschluss über dessen Widerrufsrecht zu belehren und einen Widerruf des Endkunden entgegenzunehmen
- bei Online-Zahlung des Endkunden die Transaktion für die Werkstatt abzuwickeln. Das heißt die Zahlung für die gebuchte KFZ-Leistung in eigenem Namen für Rechnung der Werkstatt gegenüber dem Kunden einzuziehen.
- Statok kann das Online-Buchen und Online-Zahlen der Kfz-Leistungen der Werkstatt auch über andere Online-Angebote anbieten, dies kann beispielsweise über die Einbettung als iFrame erfolgen. Die vereinbarte Provision wird auch auf diesem Wege fällig.
- Statok kann die von der Werkstatt auf werkstars angebotenen KFZ-Dienstleistungen auch den Endkunden selbst in Rechnung stellen und als Leistungserbringer gegenüber dem Endkunden auftreten. Statok kauft die entsprechenden KFZ-Leistungen dann zu den von der Werkstatt hinterlegten Preisen bei der Werkstatt ein.
- Statok ist berechtigt, über werkstars angebotene Dienste oder Teile von Diensten jederzeit zu verändern, einzustellen oder gegen neue Dienste oder Teile von Diensten auszutauschen, sofern dies für die Werkstatt unter Berücksichtigung der Interessen von Statok zumutbar ist. Ein Anspruch der Werkstatt auf Beibehaltung einzelner über die Internetplattform werkstars angebotener Dienste oder Teile von Diensten besteht nicht.
- Jegliche Angaben von Statok sind nur dann selbständige Garantien, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart sind.
- Vertragsschluss, Registrierung
- Die Nutzung von werkstars durch die Werkstatt setzt einen Vertragsschluss zwischen Statok und der Werkstatt voraus. Berechtigt zum Vertragsschluss mit Statok sind nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen. Der Vertragsschluss kann schriftlich oder per Telefon erfolgen
- Wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wird, so werden die Vertragskondition auf einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Formular festgehalten
- Sollte der Vertrag am Telefon geschlossen werden, so wird Statok dem Partner ein Bestätigungsschreiben per Email zusenden. Das Bestätigungsschreiben enthält die Vertragskonditionen als auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte der Partner dem Bestätigungsschreiben nicht binnen einer Woche nach Zugang widersprechen so gelten die Vertragskonditionen als bestätigt. Statok wird den Partner in dem Bestätigungsschreiben auf die rechtliche Wirkung eines unterbleibenden Widerspruchs hinweisen.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, im Rahmen des Vertragsschlusses und des laufenden Vertragsverhältnisses stets wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Statok ist jederzeit berechtigt, die Vorlage eines Handelsregisterauszugs und/oder Gewerberegisterauszugs sowie anderer Unterlagen und Auskünfte zu verlangen, sofern dies für den Vertragsschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
- Je Werkstatt kann nur ein Vertrag abgeschlossen werden. Sofern eine Werkstatt mehrere Filialen hat, genügt der Abschluss eines Vertrages.
- Zugangsdaten
- Jede Werkstatt erhält für die Nutzung von werkstars eigene Zugangsdaten. Sofern eine Werkstatt mehrere Filialen hat, erhält sie für jede Filiale eigene Zugangsdaten.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, die Zugangsdaten Dritten nicht bekanntzugeben. Sofern Dritte von den Zugangsdaten der Werkstatt Kenntnis erlangt haben, verpflichtet sich die Werkstatt, Statok unverzüglich hierüber zu informieren.
- Die Werkstatt haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch ihr fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben.
- Werkstattangaben
- Für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der von der Werkstatt auf werkstars eingestellten Inhalte (nachfolgend auch „Werkstattangaben“) ist ausschließlich die Werkstatt verantwortlich. Statok ist lediglich technischer Dienstleister und wird insoweit nicht als Vertreter der Werkstatt tätig. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG ist Statok nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten und/oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tat hinweisen.
- Die Werkstatt verpflichtet sich im Hinblick auf die Werkstattangaben die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Pflichtangaben, einzuhalten.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, in ihren Werkstattangaben keine kostenpflichtigen Servicenummern anzugeben, durch deren Anwahl beim Anrufer erhöhte Telefongebühren entstehen.
- Die Werkstatt verpflichtet sich, in dem auf werkstars zur Verfügung gestellten Freitextfeld keine Angaben zu machen, durch die Buchungen von Kfz-Leistungen durch Endkunden verhindert werden können. Insbesondere verpflichtet sich die Werkstatt, in dem Freitextfeld keine Aufforderung an Endkunden aufzunehmen, sich zur Buchung von Kfz-Leistungen direkt mit der Werkstatt in Verbindung zu setzen.
- Die Werkstatt ist verpflichtet, die Werkstattangaben aktuell zu halten und diese unverzüglich anzupassen, sofern sich diesbezügliche Änderungen ergeben.
- Nutzungsrechte
- Durch das Übermitteln der für das Erstellen der Anzeigen und Angebote erforderlichen Daten (nachfolgend auch „Werkstattdaten“) räumt die Werkstatt Statok an den Werkstattdaten die folgenden nichtausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein:
- das Archivierungs- und Datenbankrecht
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
- das Bearbeitungsrecht
Statok ist berechtigt, die vorgenannten Handlungen auch durch Dritte vornehmen zu lassen.
- Die Werkstatt erhält das nichtausschließliche, nichtübertragbare, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die von Statok auf werkstars zugänglich gemachten Inhalte im Rahmen des vertragsüblichen Gebrauchs zu nutzen. Jede darüber hinausgehende Nutzung stellt einen Missbrauch dar und wird zivil- und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet.
- Soweit der Werkstatt von Statok Softwareprogramme zur Verfügung gestellt werden, erhält die Werkstatt hieran ein nichtausschließliches, nichtübertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung die Softwareprogramme auf einem einzigen von ihr genutzten Computer zu verwenden. Nach Ende der Vertragslaufzeit ist die Werkstatt verpflichtet, Statok die Softwareprogramme herauszugeben und die Löschung der Softwareprogramme auf dem von ihr genutzten Computer zu bestätigen.
- Für jeden Fall der Überschreitung der in Ziffern 7.2 und 7.3 genannten Rechte verpflichtet sich die Werkstatt, an Statok eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR zu zahlen. Statok behält sich die Geltendmachung weitergehender Schäden vor. Die Verpflichtungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe sowie zum Schadenersatz bestehen nicht, sofern die Rechtsverletzung nicht von der Werkstatt zu vertreten ist.
- Pflichten der Werkstatt
- Die Werkstatt ist verpflichtet, gegenüber Endkunden, welche Kfz-Leistungen über werkstars gebucht haben, die bei der Buchung angegebenen Servicezeiten auch tatsächlich anzubieten.
- Hat die Werkstatt die Anlieferung von Reifen akzeptiert, so ist sie verpflichtet Reifen des Endkunden entgegenzunehmen und bis zum Montagetermin zu verwahren. Sollte es zu einem Widerruf der Reifenbestellung durch den Endkunden kommen, so ermöglicht die Werkstatt dem Endkunden die Reifen bei der Werkstatt abholen zu lassen. Die Werkstatt ist nicht verpflichtet die Reifen länger als einen Monat für den Kunden zu verwahren. Des Weiteren prüft die Werkstatt bei Erhalt der Reifenlieferung diese im Hinblick auf offensichtliche Mängel/Transportschäden, die ohne Öffnen der Transportverpackung ersichtlich sind und verweigert ggf. die Annahme. Die Werkstatt darf die Reifen in einem solchen Falle keinesfalls montieren.
- Es ist der Werkstatt nicht erlaubt, mit Endkunden, welche Kfz-Leistungen über werkstars gebucht haben, weitere Verhandlungen über die Vertragskonditionen der über werkstars gebuchten Kfz-Leistungen zu führen oder einen höheren Preis als den im Rahmen der Buchung für die gebuchten Kfz-Leistungen ermittelten Endpreis zu erheben. Die Erbringung darüberhinausgehender Kfz-Leistungen durch die Werkstatt ist im Einzelfall vor deren Erbringung mit dem jeweiligen Endkunden abzustimmen.
- Bewertung der Werkstatt
- Endkunden, welche Kfz-Leistungen über werkstars gebucht haben, haben nach Erbringung der Kfz-Leistungen die Möglichkeit, die Werkstatt und deren Leistung zu bewerten. Die Werkstatt erklärt sich damit einverstanden, dass diese Bewertung u.a. auf werkstars dargestellt wird. Die Werkstatt hat jedoch keinen Anspruch auf Verbreitung der Bewertung.
- In den Werkstattangaben dürfen keine Symbole verwendet werden, die die Bewertung durch Endkunden beeinflussen sollen.
- Statok behält sich bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch oder Schädigungsabsicht vor, Bewertungen nicht zu veröffentlichen oder zu entfernen.
- Zahlung durch den Endkunden
- Die Endkunden können die Kfz-Leistung bei Durchführung vor Ort in der Werkstatt bezahlen
- Alternativ hat der Endkunde die Möglichkeit die Kfz-Leistung direkt online (z.B. per Paypal, Lastschrift oder Kreditkarte) zu bezahlen. Falls Statok die Online-Zahlung des Endkunden abwickelt und die Zahlung in eigenem Namen für Rechnung der Werkstatt gegenüber dem Kunden einzieht, so erhebt Statok für die Abwicklung der Zahlung eine Transaktionsgebühr in Höhe von 2% der gebuchten Kfz-Leistung.
- Statok gewährt dem Endkunden Gutscheine und Rabatte. Sollte der Kunde diese im Buchungsprozess nutzen, so trägt Statok die hierdurch entstehende Preisdifferenz zum Normalpreis der Kfz-Leistung.
- Preise
- Anschlussgebühr
Statok erhebt bei Vertragsschluss eventuell eine einmalige Anschlussgebühr. Das Entstehen sowie die Höhe der Anschlussgebühr richten sich hierbei nach der vertraglich vereinbarten Tarifoption. - Grundgebühr
Während der Vertragsdauer erhebt Statok eine monatliche Grundgebühr. Die Höhe der monatlichen Grundgebühr richtet sich hierbei nach der vertraglich vereinbarten Tarifoption. - Provision
Statok steht gegenüber der Werkstatt ein Anspruch auf Provision zu. Die Höhe der Provision richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Tarifoption. Voraussetzung für das Entstehen der Provision ist, dass die Erbringung der von dem Endkunden über werkstars gebuchten Kfz-Leistungen erfolgt. Erscheint der Endkunde nicht zu dem im Rahmen der Buchung vereinbarten Termin und erfolgt die Erbringung der Kfz-Leistungen auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, so hat die Werkstatt Statok hierüber unverzüglich zu informieren. Sofern die Werkstatt Statok über das Nichterscheinen des Endkunden informiert hat, fällt keine Provision an. - Anpassung der Preise
Anpassungen der Grundgebühr und/oder der Provision während der Vertragsdauer werden der Werkstatt vier Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Die Werkstatt hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit Statok außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung der Grundgebühr und/oder der Provision innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Anpassung der Grundgebühr und/oder der Provision zu kündigen. Sofern die Werkstatt den Vertrag mit Statok nicht nach den vorgenannten Bedingungen kündigt, gilt die Anpassung der Grundgebühr und/oder der Provision als akzeptiert. - Preisaufschläge bei kostenloser Vermittlung
Für Kfz-Leistungen die Statok der Werkstatt ohne in Rechnungsstellung einer Provision vermittelt, ist Statok berechtigt einen Aufschlag auf den Preis der Kfz-Leistung gegenüber dem Endkunden zu erheben.
- Zahlungsbedingungen
- Statok rechnet monatlich mit der Werkstatt ab, die Rechnungstellung erfolgt bis spätestens zum 15. des Monats. Die Rechnung enthält die im Vormonat für den Partner abgewickelten Online-Zahlungen, Gutscheineinlösungen und Rabatte, sowie die an Statok zu entrichtende Provision, Monatsgebühren und Transaktionsgebühren für abgewickelte Online-Zahlungen. Die Rechnungslegung kann auch per Gutschrift erfolgen.
- Sofern bei Vertragsschluss eine Anschlussgebühr anfällt, ist diese bei Vertragsschluss fällig.
- Mögliche Provisionsforderungen eines Monats sind jeweils am ersten Tag des Folgemonats fällig.
- Mögliche Monatsgebühren sind jeweils vorab am ersten eines Monats fällig.
- Statok ist berechtigt, Rechnungen auch per E-Mail an die Werkstatt zu versenden.
- Sämtliche Rechnungsbeträge werden ausschließlich per Lastschriftverfahren ausgeglichen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden und die Werkstatt dies zu vertreten haben, ist die Werkstatt Statok zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet.
- Alle Beträge sind grundsätzlich mit Erhalt der Rechnung fällig.
- Die Werkstatt gerät in Verzug, wenn der jeweilige Rechnungsbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen gerechnet ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit beglichen ist. In diesem Fall hat Statok das Recht dem Endkunden ausschließlich Online-Zahlung für Kfz-Leistungen der Werkstatt anzubieten. Die gilt solange, bis alle ausstehenden Forderungen der Werkstatt beglichen sind.
- Statok wird der Werkstatt einen möglichen Gutschriftsbetrag spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Bankkonto der Werkstatt überweisen.
- Sperrung von Inhalten oder des Zugangs, sonstige Sanktionen
- Das Einstellen von Werkstattangaben auf werkstars liegt im billigen Ermessen von Statok. Statok wird die Aufnahme verweigern bzw. von der Werkstatt eingestellte Inhalte entfernen, wenn diese rechtswidrig sind oder gegen die WB-AGB, insbesondere die Ziffern 6.2 bis 6.4, verstoßen.
- Werden von der Werkstatt eingestellte Inhalte von einem Dritten beanstandet, darf Statok zur Vermeidung eigener rechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteile die entsprechenden Inhalte ohne vorherige Rücksprache mit der Werkstatt sperren. Weist die Werkstatt in der Folgezeit nach, dass die Beanstandung durch den Dritten nicht rechtmäßig war, wird Statok die entsprechenden Inhalte wieder entsperren.
- Statok ist berechtigt, den Zugang der Werkstatt zu werkstars zu sperren, sofern
- sich die Werkstatt mehr als zwei Wochen mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug befindet,
- die Werkstatt die Ermächtigung von Statok zum Einzug sämtlicher Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren wiederrufen hat,
- die Werkstatt einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat,
- der Verdacht besteht, dass der Zugang der Werkstatt (auch) von einem Dritten genutzt wird oder
- die Werkstatt die in Ziffern 7.2 und 7.3 genannten Rechte überschreitet.
- Haftungsfreistellung, Schadensersatz
- Die Werkstatt verpflichtet sich, Statok auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Werkstattangaben oder wegen der sonstigen Nutzung von werkstars durch die Werkstatt gegen Statok geltend gemacht werden. Die Werkstatt verpflichtet sich zudem, Statok alle aus der Rechtsverletzung resultierenden weitergehenden Schäden, insbesondere die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, zu ersetzen. Die Verpflichtungen zur Freistellung sowie zum Schadensersatz bestehen jedoch nicht, sofern die Werkstatt die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
- Vertragsdauer, Kündigung
- Die Vertragsdauer sowie das Recht zur ordentlichen Kündigung richten sich nach der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen der Werkstatt und Statok.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein solches steht Statok insbesondere zu, sofern
- sich die Werkstatt länger als vier Wochen mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug befindet;
- die Werkstatt einer sonstigen Pflicht aus dem Vertrag trotz Mahnung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mahnung nicht nachkommt;
- die Werkstatt sonstige wesentliche Bestimmungen des Vertrages verletzt;
- die Werkstatt wiederholt einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat;
- in den Vermögensverhältnissen der Werkstatt eine wesentliche Verschlechterung eintritt;
- die Werkstatt zahlungsunfähig im Sinne des § 17 InsO oder überschuldet im Sinne des § 19 InsO ist;
- ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Werkstatt gestellt und dieser Antrag nicht innerhalb von einer Woche zurückgenommen wird.
- Kündigungen müssen schriftlich erklärt werden.
- Haftung von Statok
- Statok haftet im Rahmen des Vertrages mit der Werkstatt dem Grunde nach für Schäden der Werkstatt,
- die Statok, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben,
- die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht, also einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, durch Statok entstanden sind,
- wenn die betreffenden Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz herrühren,
- im Falle einer Garantie,
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von Statok, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Statok haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird die Haftung von Statok auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung von Statok nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für Datenverluste der Werkstatt haftet Statok nur, wenn die Werkstatt durch Anfertigung von Sicherungskopien oder in sonstiger Weise dafür Sorge getragen hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von Statok ist auf den vorhersehbaren typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 15.2 bleibt hiervon unberührt.
- Soweit Statok gemäß Ziffer 15.2 nur in Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens haftet, ist die Haftung von Statok zusätzlich auf einen Betrag von höchstens 5.000,00 EUR bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 2.000,00 EUR beschränkt. Bei mehreren Schadensfällen gelten die vorgenannten Beträge als Maximalbeträge der Haftung von Statok aus der gesamten Vertragsbeziehung.
- Soweit Statok gemäß Ziffer 15.2 nur in Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
- In anderen als den in Ziffern 15.1 bis 15.3 genannten Fällen ist die Haftung von Statok – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
- Soweit die Haftung von Statok ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Statok.
- Übertragung der vertraglichen Rechte und Pflichten
- Statok ist jederzeit berechtigt, mit einer Frist von zwei Wochen ihre Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen ihr und der Werkstatt ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die Werkstatt hingegen ist zu einer Übertragung ihrer Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag nicht berechtigt.
- Schlussbestimmungen
- Auf den Vertrag zwischen Statok und der Werkstatt findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Statok und der Werkstatt ist Bochum.
- Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform wird auch gewahrt durch eine Übermittlung per Fax.
- Für den Fall dass eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam ist, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige gültige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen in diesem Vertrag ausgedrückten Willen der Parteien so weit wie möglich entspricht.
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